Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für den B2B Waffenhandel der Zengerle GmbH
Erwerbsberechtigung
Verträge über erwerbsscheinpflichtige Waffen oder Waffenteile (Schalldämpfer) werden nur unter der aufschiebenden Bedingung geschlossen, dass der Käufer die erforderliche Erwerbsberechtigung (Waffenhandelserlaubnis / Jagdschein / WBK) im Original oder amtlich beglaubigter Kopie vorlegt. Eine Lieferung erfolgt ausschließlich nach positiver Identitäts- und Berechtigungsprüfung!
§ 1 Geltungsbereich und Anbieter
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Bestellungen von Unternehmern (B2B), Fachhändlern und Berechtigten bei der Zengerle GmbH, Am Werkhaus 8, EG, 87480 Weitnau-Hofen.
(2) Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB). Das Angebot im Händlerportal richtet sich ausschließlich an Gewerbetreibende und nicht an Verbraucher.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung der Produkte im Online-Portal stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Bestellung dar.
(2) Mit Übermittlung der Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab. Wir können dieses Angebot innerhalb von zwei Werktagen durch Versand einer Auftragsbestätigung oder Auslieferung der Ware annehmen.
§ 3 Erwerbsvoraussetzungen nach WaffG
(1) Erlaubnispflichtige Schalldämpfer und Waffen(teile) der Marke Vanward werden nur an Inhaber einer entsprechenden Erwerbsberechtigung gemäß geltendem Waffengesetz (WaffG) überlassen.
(2) Der Käufer verpflichtet sich, uns unaufgefordert eine gültige Erwerbsberechtigung (z.B. Waffenhandelserlaubnis) zukommen zu lassen. Eine Überlassung findet erst nach positiver Prüfung durch unser Fachpersonal statt.
§ 4 Gefahrübergang und Lieferung
(1) Ist der Käufer Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person auf den Käufer über.
(2) Waffen und Schalldämpfer werden obligatorisch über zertifizierte Kurierdienste mit „Identitätsprüfung“ versendet.
§ 5 Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem Liefervertrag vor.
§ 6 Gewährleistung / Mängelhaftung
(1) Ist der Kauf für beide Teile ein Handelsgeschäft, hat der Käufer die Ware unverzüglich nach der Ablieferung zu untersuchen und Mängel unverzüglich (§ 377 HGB) anzuzeigen.
(2) Bei begründeten Mängeln haben wir das Recht zur Nacherfüllung in Form der Nachbesserung oder Lieferung einer mangelfreien Sache. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt für B2B-Kunden 12 Monate ab Gefahrübergang.
§ 7 Gerichtsstand, Anwendbares Recht
(1) Auf Verträge zwischen uns und dem Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und uns ist, sofern der Kunde Kaufmann ist, der Sitz unseres Unternehmens in Kempten i. Allgäu.